Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.09.2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Stellenpakete für STARTKLAR Beruf zwischen Mathias Köster – Lotswerk, Siebenbergensweg 27, 27580 Bremerhaven („Anbieter“), und Betrieben („Kunde“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Leistung
STARTKLAR Beruf ist eine Online-Anwendung. Der Kunde beschreibt darin den Arbeitsalltag einer Stelle und erhält einen Link und einen QR-Code für seine eigenen Stellenanzeigen. Berufstätige beschreiben über diesen Link ihre Arbeitsweise. Der Kunde sieht den Abgleich in dem Umfang, den die Person freigibt, und kann Personen anfragen.
Der Abgleich zeigt, wie die Arbeitsweise einer Stelle zu den Arbeitsvorlieben einer Person passt. Er stellt keine Eignung fest und ersetzt kein Gespräch. Der Anbieter vermittelt keine Arbeitskräfte, schaltet keine Stellenanzeigen und schuldet keine bestimmte Zahl an Abgleichen, Bewerbungen oder Einstellungen.
3. Vertragsschluss
Der Kunde bestellt ein Paket oder ein Upgrade in der Anwendung oder fragt es per E-Mail an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung oder Anfrage annimmt; als Annahme gilt auch die Übersendung der Rechnung. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu handeln (Ziffer 1). Der Anbieter kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Anbieter prüft jede Stelle vor der Freischaltung. Stellen, die gegen Gesetze verstoßen – insbesondere gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz –, irreführend sind oder keine tatsächlich zu besetzende Stelle beschreiben, schaltet er nicht frei oder schließt sie.
4. Pakete, Kontingent und Laufzeit
- Ein Paket umfasst eine feste Zahl von Stellen (Kontingent). Eine Stelle wird aus dem Kontingent verbraucht, sobald der Anbieter sie zum ersten Mal freischaltet. Schließt der Kunde eine Stelle und öffnet sie innerhalb ihrer Laufzeit wieder, wird sie nicht erneut gezählt.
- Pakete gelten zwölf Monate ab dem Tag, an dem der Anbieter den Zahlungseingang verbucht (Paketjahr). Stellen, die bis zum Ende des Paketjahres nicht freigeschaltet wurden, verfallen ohne Erstattung.
- Das Paket Einzel umfasst eine Stelle und wird einmalig berechnet; auch für Einzel gilt das Paketjahr.
- Während des Paketjahres kann der Kunde auf ein größeres Paket wechseln (Upgrade). Er zahlt die Differenz zwischen dem Preis des größeren Pakets und dem, was er für sein bisheriges Paket bezahlt hat, und erhält die fehlenden Stellen zusätzlich. Diese gelten bis zum Ende des bisherigen Paketjahres; das Paketjahr verlängert sich durch ein Upgrade nicht.
- Eine freigeschaltete Stelle läuft höchstens zwölf Monate ab der Freischaltung (Stellenlaufzeit), auch wenn das Paketjahr vorher endet. Danach wird sie geschlossen; der Anbieter erinnert rund 30 Tage vorher per E-Mail.
- Ab 30 Tage vor dem Ende der Stellenlaufzeit und danach kann der Kunde die Stelle um zwölf Monate verlängern. Dafür wird eine weitere Stelle aus einem gültigen Kontingent verbraucht. Link, QR-Code und bisherige Abgleiche bleiben erhalten.
- Pakete verlängern sich nicht automatisch. Ein neues Paket kommt nur durch eine neue Anfrage zustande.
- Für Enterprise-Pakete gelten Zahl der Stellen, Laufzeit und Preis, wie im Einzelfall vereinbart.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Anfrage unter startklar-beruf.de/preise.html veröffentlicht sind, oder der im Einzelfall vereinbarte Preis. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Weitere Kosten – etwa Vermittlungsprovisionen oder Gebühren je Bewerbung – fallen nicht an.
Die Rechnung ist vorab und ohne Abzug bis zu dem darauf genannten Datum per Überweisung zu zahlen. Der Anbieter schaltet das Kontingent nach Zahlungseingang frei.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben zur Stelle. Ändert sich die Stelle wesentlich, teilt er das dem Anbieter mit.
- Er behandelt Verwaltungslinks wie Schlüssel und gibt sie nur an Personen weiter, die für ihn an der Stellenbesetzung arbeiten – oder, wenn er Stellen für Dritte einträgt, an den jeweiligen Dritten.
- Trägt der Kunde Stellen für Dritte ein (etwa als Agentur, Personaldienstleister, Verband oder Unternehmensgruppe), versichert er, dazu beauftragt zu sein, und verpflichtet die Dritten auf die Pflichten dieser Ziffer. Vertragspartner und Rechnungsempfänger bleibt der Kunde. Das datenschutzrechtliche Verhältnis zu den Dritten regelt er selbst.
- Namen und Kontaktdaten, die Personen ihm freigeben, verwendet er ausschließlich für die Besetzung der jeweiligen Stelle. Ab dem Erhalt ist er für diese Daten selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.
- Er nutzt die Anwendung nicht, um Personen aus einem in § 1 AGG genannten Grund zu benachteiligen.
7. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten kündigt er, soweit möglich, vorher an.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf –, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf den Preis des betroffenen Pakets.
Für Entscheidungen des Kunden über Anfragen und Einstellungen sowie für die Richtigkeit der Angaben, die Berufstätige machen, haftet der Anbieter nicht.
9. Einstellung des Dienstes
Stellt der Anbieter STARTKLAR Beruf ein, kündigt er das mindestens drei Monate vorher an und erstattet für laufende Jahrespakete den Anteil des Preises, der auf noch nicht freigeschaltete Stellen entfällt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bremerhaven, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
