Rechtliches
Datenschutzhinweise · STARTKLAR Beruf
Stand: 26.09.2026
Diese Hinweise gelten für STARTKLAR Beruf unter app.startklar-beruf.de. Die Anwendung gleicht ab, wie Berufstätige arbeiten und wie die Arbeit an einer bestimmten Stelle aussieht – bevor jemand eine Bewerbung schreibt.
Niemand braucht ein Konto oder ein Passwort. Betriebe erreichen jede Stelle über einen Verwaltungslink und – bei mehreren Stellen – alle zusammen über einen Link zur Übersicht, Berufstätige ihr Ergebnis über einen persönlichen Link. Wer einen dieser Links hat, sieht die zugehörigen Angaben – bitte behandeln Sie ihn wie einen Schlüssel.
Keine künstliche Intelligenz, keine automatische Entscheidung. Der Abgleich entsteht durch feste, nachvollziehbare Rechenregeln auf unserem eigenen Server. Der Prozentwert ist eine Sortierhilfe für den Betrieb. Wen er anfragt, entscheidet der Betrieb; ob er Namen und Kontaktdaten erfährt, entscheiden Sie. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
1. Verantwortlicher
Mathias Köster – Lotswerk
Siebenbergensweg 27, 27580 Bremerhaven
Telefon: 0152 2929 7719 · E-Mail: hallo@startklar-beruf.de
Fragenkatalog und Verfahren verantwortet fachlich Prof. Dr. Jörg Martens. Soweit er dafür Zugang zur Verwaltung hat, handelt er nach Weisung des Verantwortlichen und ist zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 29 DSGVO); für eigene Zwecke nutzt er die Daten nicht.
2. Welche Angaben von Betrieben
Die Angaben zur Stelle (Bezeichnung, Berufsfeld, Postleitzahl des Einsatzorts, Umfang, Arbeitszeiten, Vertrag, Start, Gehaltsspanne, vorgeschriebene Nachweise, Wünsche zu Abschluss, Deutsch und Berufserfahrung, die Beschreibung der Arbeit, sechs Angaben zu Team und Entwicklung, zwei gewählte Situationen, der angebotene erste Schritt) sowie Betriebsname, Anschrift, Ansprechperson, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Webseite und die Schwelle für Benachrichtigungen. Die Anschrift brauchen wir bei jeder Stelle, damit eine Rechnung jederzeit vollständig ausgestellt werden kann.
Trägt ein Betrieb über den Verwaltungslink einer Stelle eine weitere ein, ordnen wir beide demselben Betrieb zu, damit er sie zusammen sieht. Zugeordnet wird nur über diesen Link, nie über eine E-Mail-Adresse. Die Übersicht zeigt je Stelle Zahlen, Link und QR-Code, aber keine Angaben zu Personen.
Partner wie Agenturen, Personaldienstleister oder Verbände tragen Stellen auch für ihre Kunden oder Mitglieder ein. Dann speichern wir bei der Stelle Name, Ansprechperson und E-Mail-Adresse des Kunden; Rechnungsanschrift, Kontingent und Rechnungen gehören zum Partner.
Kauft ein Betrieb ein Stellenpaket, speichern wir außerdem eine abweichende E-Mail-Adresse für Rechnungen und – freiwillig – die USt-IdNr., das Paket mit seiner Laufzeit und die Rechnungen. Rechnungen stellt Mathias Köster – Lotswerk aus.
3. Welche Angaben von Berufstätigen
- Postleitzahl und längster gewünschter Arbeitsweg – nur, um die ungefähre Entfernung zu berechnen. Die Postleitzahl sieht der Betrieb nicht.
- frühester Start, Abschluss im Feld und ob er im Ausland erworben und anerkannt ist, Deutsch für die Arbeit, Berufserfahrung im Feld (gestuft, oben begrenzt bei „über 3 Jahre“)
- welche der Nachweise, die diese Stelle verlangt, Sie haben – gefragt wird nur nach diesen
- gewünschter Umfang, ob die Arbeitszeiten dieser Stelle für Sie passen, freiwillig ein Mindestgehalt
- freiwillig bis zu drei Bedingungen, die Ihnen bei einer neuen Stelle besonders wichtig sind
- Ihre Antworten zur Arbeitsweise und zwei kurze Antworten auf Situationen aus dem Arbeitsalltag
- freiwillig bis zu zwei Punkte des Abgleichs, die für Sie ein Grund wären, die Stelle nicht anzunehmen
- Ihre Wahl, was der Betrieb sehen darf – und nur wenn er etwas sehen darf: Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, Erreichbarkeit
- freiwillig eine E-Mail-Adresse, auch wenn der Betrieb nichts sehen darf: nur für Ihren persönlichen Link und die Erinnerung vor dem Löschen – der Betrieb bekommt sie nie
- wenn Sie bei „Kurs halten“ mitmachen: die Angaben aus Ziffer 10
- die Sprache, in der Sie den Check machen – nur damit Ergebnis und Mails in derselben Sprache kommen. Der Betrieb erfährt sie nicht.
Bewusst nicht erhoben: Alter oder Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder Kinder, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, Foto, Gesundheit oder Behinderung, Religion, Lücken im Lebenslauf, Lebenslauf und Zeugnisse. Bitte machen Sie solche Angaben auch in den Freitexten nicht.
Protokoll ohne Inhalt: Wir halten fest, wann ein Check abgeschlossen, eine Freigabe geändert, eine Anfrage beantwortet und ein Profil gelöscht wurde – nur die Art des Ereignisses und den Zeitpunkt, keine Antworten und keine Kontaktdaten.
4. Was der Betrieb sieht
- „Nur das Ergebnis für mich“: nichts – der Betrieb erfährt nicht einmal, dass es Ihren Abgleich gibt.
- „Ohne Namen“: ein Kürzel, die Arbeitsweise-Passung, den Abgleich Punkt für Punkt, Ihre zwei Situationsantworten, frühesten Start und Erfahrungsstufe sowie Hinweise zu Umfang, Arbeitszeiten, Abschluss, Deutsch und Erfahrung. Beim Gehalt nur, ob Ihr Wunsch in seine Spanne passt, beim Weg nur, ob er über Ihrem Wunsch liegt – nie die Zahlen. Name und Kontaktdaten erst, wenn Sie einer Anfrage zustimmen.
- „Mit Kontaktdaten“: zusätzlich Name, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer und Ihre Erreichbarkeit.
Wer einen Nachweis nicht hat, den die Stelle vorschreibt, erscheint nicht in der Liste des Betriebs; der Betrieb sieht nur, wie viele das sind.
Solange Sie nicht zustimmen, sieht der Betrieb Ihren Abgleich nur unter einem Kürzel (z. B. „Person B4“). Die Zuordnung zu Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten liegt ausschließlich bei STARTKLAR Beruf (Pseudonymisierung im Sinne von Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Ihre Kontaktdaten geben wir erst weiter, wenn Sie eine Anfrage annehmen.
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen
- Check und Ergebnis für Sie: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Maßnahmen vor einem möglichen Arbeitsverhältnis, auf Ihre Anfrage.
- Weitergabe an den Betrieb (ohne Namen oder mit Kontaktdaten): Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – Ihre Einwilligung. Sie können sie jederzeit über Ihren persönlichen Link widerrufen; die Kontaktdaten werden dann gelöscht, offene Anfragen gelten als abgelehnt.
- Angaben der Betriebe: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für Kontaktdaten der Ansprechperson Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Abwicklung der Teilnahme).
- Rechnungen und Buchhaltung für Stellenpakete: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) und lit. c DSGVO (Aufbewahrungspflichten).
- Mails mit Links, Anfragen und Erinnerungen: Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO.
- Protokoll ohne Inhalt: Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO – Nachweis von Einwilligungen und Löschungen.
6. Empfänger
Angaben von Berufstätigen gehen ausschließlich an den Betrieb der jeweiligen Stelle – und nur so weit, wie Sie es freigegeben haben (Ziffer 4). Hat ein Partner die Stelle für den Betrieb eingetragen – etwa eine Agentur, ein Personaldienstleister oder ein Verband –, sieht auch dieser Partner den Abgleich im selben Umfang; der Check nennt ihn, bevor Sie etwas freigeben. Es gibt keine Stellenbörse, keinen Pool und keine Weitergabe an andere Betriebe. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU findet nicht statt.
7. Hosting, E-Mail-Versand, QR-Codes
Die Anwendung wird bei der netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, gehostet; der Serverstandort liegt in Nürnberg, Deutschland. Mit netcup besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Beim Aufruf erhebt der Hoster technische Zugriffsdaten (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browser) zum sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
E-Mails verschicken wir über den Mailserver unserer eigenen Domain beim selben Hoster; ein Versanddienstleister ist nicht eingebunden. QR-Codes entstehen auf unserem eigenen Server, ohne externen Dienst.
Für Betriebe und Berufstätige setzt die Anwendung keine Cookies. Ein technisch notwendiges Sitzungscookie entsteht nur auf der Anmeldeseite der Verwaltung: Es schützt das Anmeldeformular und hält Administratoren angemeldet. Es wird gelöscht, sobald der Browser geschlossen wird oder man sich abmeldet.
8. Speicherdauer
- Profile von Berufstätigen löschen wir 12 Monate nach Abschluss des Checks. Mit hinterlegter E-Mail-Adresse erinnern wir 30 Tage vorher; Sie können dann um ein Jahr verlängern oder sofort löschen.
- Sie können jederzeit über Ihren persönlichen Link alles sofort löschen – auch beim Betrieb.
- Wird eine Stelle gelöscht, werden alle zugehörigen Profile und Anfragen mit gelöscht.
- Angaben zu einer Stelle speichern wir, solange die Stelle besteht, die Zuordnung zu einem Betrieb, solange er noch eine Stelle hat; auf Wunsch löschen wir beides jederzeit.
- Rechnungen und die Angaben darauf bewahren wir acht Jahre auf, wie Handels- und Steuerrecht es verlangen (§ 147 AO, § 14b UStG) – auch dann, wenn die Stellen längst gelöscht sind.
- Protokolleinträge ohne Inhalt (Ziffer 3) bleiben als Nachweis bestehen; sie lassen sich nach der Löschung keiner Person mehr zuordnen.
9. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Berufstätige können Freigabe und Löschung unmittelbar selbst über ihren persönlichen Link ausüben; für alles andere genügt eine Nachricht an den Verantwortlichen (Ziffer 1).
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist – dem Sitz des Verantwortlichen in Bremerhaven entsprechend – die Aufsichtsbehörde der Freien Hansestadt Bremen: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Georgstraße 122–124, 27570 Bremerhaven.
10. Kurs halten – Begleitung nach der Einstellung
Hat ein Betrieb Sie eingestellt, kann er Ihnen „Kurs halten“ anbieten: drei kurze Checks nach 4 Wochen, 12 Wochen und 5 Monaten, nach jedem ein eigener Bericht für Sie. Das geht nur, wenn der Betrieb Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten schon sieht. Mitmachen ist freiwillig; Ablehnen oder Beenden hat keine Folgen.
- Welche Angaben: der erste Arbeitstag (vom Betrieb), Ihre private E-Mail-Adresse, Ihre Antworten in den Checks (zwölf Aussagen, nach 12 Wochen zusätzlich die Beschreibung der Arbeit aus Ihrer Sicht, nach 5 Monaten, ob Zusagen des Betriebs gehalten wurden), freiwillig ein kurzer Text, und je Check Ihre Entscheidung, ob der Betrieb eine Rückmeldung bekommt. Dazu die Antworten des Betriebs in seinem eigenen Check – nur über das, was er bereitstellt, nie über Sie.
- Was der Betrieb sieht: ob Sie zugesagt haben und ob Sie einen Check gemacht haben. Nur wenn Sie es bei einem Check freigeben: je eine Farbe für Einarbeitung, Rückmeldung, Team, Arbeit und Rahmen mit einem Gesprächsanstoß, die Namen der Punkte, bei denen die Arbeit anders ist als beschrieben, und die Namen der Zusagen, die nicht oder nur teilweise gehalten wurden. Nie: Ihre einzelnen Antworten, Zahlen, Ihre Antworten dazu, ob Sie bleiben möchten und wie gut die Stelle insgesamt passt, Ihren Text und die Sprache, in der Sie die Checks machen.
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO – Ihre Einwilligung, beim Zusagen erteilt. Die Freigabe an den Betrieb erteilen Sie je Check und können sie jederzeit zurücknehmen. Wenn Sie „Kurs halten“ beenden, löschen wir sofort alle Antworten und Berichte, auch das, was der Betrieb bisher sehen durfte.
- Mails: die Einladung und je Check eine Mail, zu jeder davon höchstens eine Erinnerung – an Sie, und an den Betrieb für seinen eigenen Check und wenn Sie eine Rückmeldung freigeben. In den Mails stehen Links, keine Ergebnisse.
- Speicherdauer: Bleibt die Einladung 30 Tage ohne Antwort, löschen wir die Mailadresse. 30 Tage nach dem Ende der Begleitung löschen wir alle Antworten, Texte und die Mailadresse; übrig bleiben nur die Farben, die Sie freigegeben hatten, bis Ihr Profil gelöscht wird (Ziffer 8). Löschen Sie Ihr Profil, ist auch die Begleitung weg.
